DATENSCHUTZERKLÄRUNG & AGBs
In folgender Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Webseite. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutzgrundverordnung, Telekommunikationsgesetz 2003).
Sobald Sie als Benutzer auf unsere Webseite zugreifen oder diese besuchen wird Ihre IP-Adresse, Beginn sowie Beginn und Ende der Sitzung erfasst. Dies ist technisch bedingt und stellt somit ein berechtigtes Interesse iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.
Kontakt mit uns
Wenn Sie uns, entweder über unser Kontaktformular auf unserer Webseite, oder per Email kontaktieren, dann werden die von Ihnen an uns übermittelten Daten zwecks Bearbeitung Ihrer Anfrage oder für den Fall von weiteren Anschlussfragen für sechs Monate bei uns gespeichert. Es erfolgt, ohne Ihre Einwilligung, keine Weitergabe Ihrer übermittelten Daten.
Datenspeicherung
Im Rahmen der Erleichterung des Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung werden vom Webshop-Betreiber im Rahmen von Cookies die IP-Adresse des Anschlussinhabers gespeichert, ebenso wie .
Für die Vertragsabwicklung werden auch folgende Daten bei uns gespeichert:
Anrede, Name, Adresse, Telefonnummer, Mail.
Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind für die Vertragserfüllung und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ein Vertragsabschluss ohne dieser Daten ist nicht möglich. Eine Übermittlung der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung von Zahlungsdaten (Kreditkartendaten) an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns Beauftragte Versandunternehmen (Transportunternehmen), welches mit der Zustellung der Ware beauftragt ist und unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.
Sollten Sie den Einkaufsvorgang abbrechen, werden diese bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Solle ein Vertragsabschluss zustande kommen, werden sämtliche Daten, resultierend aus dem Vertragsverhältnis, bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfirst (7 Jahre) gespeichert. Der übermittelte Name, die Anschrift, gekaufte Waren und Kaufdatum werden darüber hinaus bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.
Cookies
Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an. Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wider zuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.
Ihre Rechte als Betroffener
Sie als Betroffener haben bezüglich Ihrer Daten, welche bei uns gespeichert sind grundsätzlich ein Recht auf:
- Auskunft
- Löschung der Daten
- Berichtigung der Daten
- Übertragbarkeit der Daten
- Widerruf und Widerspruch zur Datenverarbeitung
- Einschränkung
Wenn sie vermuten, dass im Zuge der Verarbeitung Ihrer Daten Verstöße gegen das Datenschutzrecht passiert sind, so haben Sie die Möglichkeit sich bei uns (mail@pixure.at) oder der Datenschutzbehörde zu beschweren.
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Webseitenbetreiber: Melanie Timm
Telefonnummer: +43 677 610 30 221
Email: mail@pixure.at
Quelle: DSGVO Generator Österreich in Kooperation mit Private Krankenversicherung Österreich
AGB´s
Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen, sowie die Fotografien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmer weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. 1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich zu der für die Leistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. 1.3 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. 1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 1.5 Der Auftragnehmer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe, Reinzeichnungen und Fotografien als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer zusätzlich zu der für die Leistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmer, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. 1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Auftragnehmer formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmer.
Vergütung
2.1 Die Vergütungen sind bei Lieferung des fertigen Produktes fällig. Werden die fertigen Produkte in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung, dessen Wert zu bezahlen. 2.2 Jede erneute Nutzung der Entwürfe, Reinzeichnungen und Bilder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmer. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglichen vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Auftragnehmer erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
Fremdleistungen
3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. 3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmer abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
Eigentum und Rückgabepflicht
4.1 An Entwürfe und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Auftraggebers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
Herausgabe von Daten
5.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien, Daten und Bilder herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien, Daten und Bilder zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 5.2 Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien, Daten und Bilder zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmer verändert werden. 5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien, Daten und Bilder online und offline trägt der Auftragnehmer. 5.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien, Daten und Bilder, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Der Auftraggeber legt dem Auftragnehmer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. 6.2 Erst nach einer schriftlichen Freigabe vom Auftraggeber, ist eine Vervielfältigung der Produkte erlaubt. 6.3 Mit der Abnahme des Werkes und/ oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Auftragnehmer entfällt.
Haftung und Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Auftragnehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/ oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Auftragnehmer entfällt. 7.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Urheber-, Geschmacksmuster- oder Markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. 7.6 In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. 7.7 Der Auftragnehmer haftet für keine Mängel, Verschleiß und Garantie, für die der Kunde selbst verantwortlich ist bzw. die Produkte falsch angewendet hat. (Textildrucke, Textilien aller Art, Aufkleber/Folien aller Art, Druckstücke aller Art) 7.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Auftragnehmer erbrachte Werkleistung unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Auftragnehmer zu rügen und Bilder vom Schaden zu machen.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Hat der Kunde seine Wünsche und Vorstellungen dem Auftragnehmer vor dem Projekt mitgeteilt, so werden diese soweit es geht (bis zum ersten Entwurf) umgesetzt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Unter einer Korrekturschleife ist eine kleine Überarbeitung von einem vorhandenen Design/Layout zu verstehen, wie z.B. Textänderungen/ Bildaustausch/ Farbanpassungen. Eine komplette Überarbeitung des vorhandenen Layouts/Design ist in der Korrekturschleife nicht mit inbegriffen und ist somit als Mehraufwand zu verstehen. 8.2 Bei einem von uns produzierten Textildruck können wir keine Garantie übernehmen. Sobald der Kunde das Textil erhält ist er für die Pflege verantwortlich. Wir erstellen und produzieren nach Herstellerangaben die Textilien. Der Druck auf das Textil kann immer Aufgrund von keinem perfekten geraden Schnitt etwas variieren und nicht genau positioniert sein. 8.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Auftragnehmer, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 8.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Bildrechte | Fotoshootings
9.1 Die entstandenen Bilder erhält der Kunde in einem hochauflösenden JPG Format. RAW | ARW Dateien werden nicht raus gegeben. Es sei denn, es wird schriftlich festgehalten oder das Bild mit allen Rechten abgekauft. Der Urheber der gemachten Bilder bleibt Pixure | Melanie Timm. 9.2 Der Kunde hat das Recht, sofern es im Vertrag erläutert wird, die Bilder auf sozialen Plattformen und auf der eigenen Webseite (für Eigenwerbung) zu nutzen, sowie für private Zwecke. Sofern nicht vereinbart dürfen die Bilder nicht für Werbezwecke und andere Zwecke genutzt werden. 9.3 Bei der Nutzung von Bildern muss sofern es abgesprochen ist, die Namensnennung: © Pixure Design & Fotografie | Melanie Timm erläutert werden. Beim Posten auf sozialen Medien:
Instagram: _Pixure.at und Facebook: Pixure Design & Fotografie
Pixure | Melanie Timm, darf die gemachten Bilder (sofern es mit dem Kunden abgesprochen ist), für die Eigenwerbung nutzen.
Schlussbestimmungen
10.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart. 9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. 9.3 Bei den Briefings sind alle Antworten, sowie Ergänzungen korrekt aufgelistet, so das der Arbeitnehmer nach diesen Angaben arbeiten kann. Für weitere Informationen, die während des Auftrages gebraucht werden, wird ein Kontakt benötigt, der für schnelle Antworten zu Verfügung steht. Ansonsten wird der Auftrag gestoppt (hierbei übernimmt der Arbeitnehmer keinerlei Verantwortung, sollte der Auftrag nicht rechtzeitig fertig werden) und geht erst dann weiter, wenn alles geklärt ist.